Dopingangelegenheit "FLAVIO VENUS"

Veröffentlicht: Freitag, 16. Dezember 2011 09:47
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Die Berufungskommission der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Dr. Isabella Copar und Andrea Pinner in der Dopingangelegenheit "FLAVIO VENUS" über den Einspruch von Besitzer Hubert Brandstätter sen. vom 03.11.2011 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgenden

BESCHLUSS

gefasst:

Der Einspruch wird abgewiesen und der Beschluss der Rennleitung des Welser Trabrenn Vereines vom 28.10.2011 vollinhaltlich bestätigt.

Das im Punkt 3. des Beschlusses verhängte Fahrverbot wird wie folgt neu festgesetzt:

28.11.2011 bis 27.05.2012 in allen UET-Ländern.

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