Dopingangelegenheit "ALEGRO"

Die Berufungskommission der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Dr. Isabella Copar und Mag. Robert Schulz in der Dopingangelegenheit "ALEGRO" über den Einspruch von Besitzer Firma AMB-Agro GmbH und Trainer Josef Franzl, beide vertreten von RA Mag. Martin Pancheri, vom 17.10.2011 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgenden

BESCHLUSS

gefasst:

Der Einspruch wird abgewiesen und der Beschluss der Rennleitung des Wiener Trabrenn Vereines vom 09.10.2011 vollinhaltlich bestätigt.

Das im Punkt 4. des Beschlusses verhängte Fahrverbot wird wie folgt neu festgesetzt:

01.01.2012 bis 30.06.2012, wobei die Geltung des Fahrverbotes in allen UET-Ländern eingeschränkt von 01.01.2012 bis 11.03.2012 festgesetzt wird.

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