Präzisierung der Anforderungen für Schutzwesten ab 1.1.2013
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- Veröffentlicht: Montag, 03. Dezember 2012 12:05
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SICHERHEITSWESETEN PFLICHT AB 1.1.2013
Ab 1.1.2013 ist für alle Fahrer und Reiter bei Trabrennen das Tragen einer Sicherheitsweste unter dem Renndress verpflichtend.
In Österreich sind Modelle aller Hersteller zugelassen, die eine Zertifizierung gemäß EN 1621-2 aufweisen.
ACHTUNG: Diese Westen müssen nicht nur einen Rückenschutz, sondern auch einen Schutz für Brust, Schlüsselbein, Steißbein und Nieren aufweisen.
Modelle, die nur einen Rückenschutz aufweisen (z.B. aus dem Ski- oder Motorradsport) sind nicht zugelassen!
Die Verpflichtung gilt auf allen Rennbahnen Österreichs (A-, B- und C-Bahnen) vom Beginn der Rennveranstaltung (1 Stunde vor dem Start des 1. Rennens) bis zum Ende des letzten Rennens.
Für ausländische Fahrer/Reiter gilt diese Bestimmung ebenfalls, mit einem Zusatz, wenn die Weste im Herkunftsland zugelassen ist, aber keinen Kennzeichnung gemäß EN 1621-2 besitzt, dürfen diese Fahrer/Reiter mit ihrer Weste ebenfalls starten, da diese Sicherheitsweste in ihrem Herkunftsland zugelassen ist.
Die Rennleitungen werden das Tragen der Sicherheitswesen genau kontrollieren und Fahrern/Reitern ohne Weste die Teilnahme am Rennen untersagen.