Bestimmungen PMU-Rennen

Veröffentlicht: Montag, 04. Februar 2013 08:01
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Ergänzung zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Trabfahren zu Wien

Sonderbestimmungen für die Durchführung vom PMU Premium Rennen:

  1. PMU-Premium-Rennen sind Rennen, die nicht nur über den Totalisator der Rennbahn, sondern auch zusätzlich über den Wettkanal der PMU Frankreich bewettet werden können.

  2. Die Dotation dieser Rennen beträgt mindestens 5.000 Euro. Der Rennpreis wird auf 7 Gelder aufgeteilt.

  3. Die Ausschreibung erfolgt spätestens 1 Monat vor Nennungsschluss.

  4. Der Nennungsschluss muss mindestens 4 Tage vor dem Renntermin liegen.

  5. Werden mehr als 14 Pferde genannt, scheiden Pferde nach folgenden Bestimmungen in absteigender Reihenfolge aus:

    a) Pferde, die in den letzten 2 Monaten vor Nennungsschluss nicht gestartet sind
    b) Pferde, die in den letzten 2 Monaten vor Nennungsschluss keinen Start auf einer A-Bahn absolviert haben
    c) in Geldrennen: Pferde mit der niedrigsten Startsumme bzw. in DGS-Rennen und Amateurfahren: Pferde mit den meisten Starts in den letzten 3 Monaten, bei Gleichheit jene mit den meisten Jahresstarts.

    Bei Rennen mit Bänderstarts wird dieser Modus innerhalb der Bändergruppe angewendet. Die Höchstzahl an Startern in einem Band beträgt 6.

  6. Pferde, die in den letzten 2 Monaten vor Nennungsschluss wegen Ungebärdigkeit vom Start verwiesen wurden oder „ohne Wetten“ gelaufen sind (ausgenommen wegen Fahrerwechsels), sind nicht startberechtigt.

  7. Alle genannten Pferde müssen am Renntag spätestens 2 Stunden vor Beginn der Rennveranstaltung am Rennbahngelände anwesend sein. Nichtstarter müssen bis spätestens 2 Stunden vor Beginn der Rennveranstaltung gemeldet werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird von der Rennleitung mit einer Strafe von 300 Euro geahndet.
    Pferde, die eine Stunde vor Beginn der Rennveranstaltung nicht am Rennbahngelände anwesend sind, verlieren zusätzlich die Startberechtigung.

  8. Alle genannten Pferde sind zwischen Nennung und Rennen in anderen Rennen nicht startberechtigt. Ein Verstoß führt zum Verlust der Startberechtigung und zur Verhängung einer Strafe von 300 Euro.
    Über Pferde, die als Nichtstarter gemeldet werden, wird ein Reugeld von 300 Euro verhängt, so ferne 2 Stunden vor Beginn der Rennveranstaltung kein tierärztliches Attest bei der Rennleitung vorliegt oder nachweislich „höhere Gewalt“ vorliegt.

  9. Bei der Nennung ist verbindlich anzugeben, ob das Pferd mit oder ohne Hufbeschlag laufen wird (Vorder- und Hinterhufe getrennt). Der Hufbeschlag wird vor dem Betreten der Bahn kontrolliert. Pferde, die in einem nicht der Nennung entsprechenden Beschlag die Bahn betreten wollen, verlieren die Startberechtigung. Über den verantwortlichen Trainer wird in diesem Fall eine Geldstrafe von 300 Euro verhängt.

  10. Es wird in jedem Rennen zumindest eine Dopingprobe entnommen.

  11. Alle Pferde haben beim Kommando „11 Minuten“ auf der Bahn zu erscheinen. Die Parade ist pünktlich 7 Minuten vor dem Start des Rennens zu fahren. Die Pferde sind anschließend an die Parade dem Publikum in Renntempo vorzuführen.

  12. Im Falle eines Fehlstarts (Bänderstart) sind die Pferde binnen 200 Meter anzuhalten und haben alle Fahrer sofort umzukehren und unverzüglich zur Startmarke zurück zu kommen.

  13. Alle im Strafenkatalog vorgesehenen Geldstrafen werden aufgrund der höheren Dotation zumindest verdoppelt.
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