Aufschiebende Wirkung bei Einspruch gegen Fahrverbot

Veröffentlicht: Dienstag, 23. Dezember 2014 16:37
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Die Leitung der Zentrale hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 einstimmig beschlossen, dass ab 1.1.2015 einem Einspruch, der gegen ein von der Rennleitung verhängtes Fahrverbot eingelegt wird, keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt. Das Fahrverbot tritt wie ausgesprochen automatisch in Kraft. Vom Fahrverbot ausgenommen sind ab diesem Datum alle klassischen Zuchtrennen.

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