Ergebnis Berufungsverhandlung - M. Hönemann

Veröffentlicht: Montag, 28. Dezember 2015 08:10
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Die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat durch die Mitglieder Dr. Peter Truzla (Vorsitz), Johann Scherber und Harald Tschürtz in ihrer Sitzung vom 22.12.2015, den fristgerecht, gemäß § 109 Abs. 1.ÖTR eingebrachten Einspruch vom 9.12.2015 des Herrn Michael Hönemann gegen die Entscheidung der Rennleitung des WTV vom 6.12.2015, IX. Rennen: Strafe 1.000,--Euro Geldstrafe wegen grob fahrlässiger Nichterfüllung einer fixen Startverpflichtung und Fahrverbot vom 7. Dezember 2015 bis einschließlich 29. Februar 2016 und Antrag an die Zentrale auf Ausweitung auf den gesamten UET-Raum behandelt und wie folgt entschieden:

Dem Einspruch wird Folge gegeben und die Strafe wie folgt abgeändert:

1.000,-- Euro Geldstrafe grob fahrlässiger Nichterfüllung einer fixen Startverpflichtung und Fahrverbot vom 7. Dezember 2015 bis einschließlich 17. Jänner 2016 (6 Wochen)

Ein weiteres Fahrverbot im Ausmaß von 6 Wochen wird bedingt nachgesehen (Beobachtungszeitraum bis 30.06.2016). Sollte im Beobachtungszeitraum ein weiteres Vergehen im Bereich auffallender Sorglosigkeit bei Nennungen, Starterangaben oder Übernahme von Fahrten festgestellt werden, lebt diese bedingt nachgesehen Strafe auf und wird terminmäßig festgesetzt.

Eine Ausweitung des Fahrverbotes auf den gesamten UET-Raum ist nach gängiger Verwaltungspraxis der Zentrale für österreichische Lizenzinhaber ohnedies nicht vorgesehen.

Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich

Der Vorsitzende der Berufungskommission

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