Vorschriften zum Starten in Tschechien

Veröffentlicht: Mittwoch, 13. April 2016 07:37
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Liebe Trainer, Berufsfahrer und Besitzer!
Die Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat diese Tage ein Mail von der tschechischen Traber-Dachorganisation erhalten. Es handelt sich dabei um Informationen bzw. Vorschriften für Pferde die in Tschechien an den Start gehen sollen und aus dem Ausland kommen.
Hier der Auszug aus dem Mail, welche Punkte einzuhalten sind und mit was für Konsequenzen man rechnen muss, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
1.) Jedes Pferd muss auf der Bahn spätestens 1,5 Stunde bevor dem 1.Rennen anwesend sein, zu der Zeit kommt der staatliche Amtstierarzt zur Kontrolle.
2.) Jedes Pferd muss mit dem gültigen Passport kommen.
3.) Jedes Pferd muss gültige Imfpung gegen Pferdeinfluenza haben, die dem Impfschema der benutzten Vakzine entspricht (nach Grundimmunisierung muss dann Imfpung spätestens jede 12 Monate wiederholt sein, und letzte Injektion spätestens 7 Tage bevor dem Renntag).
4.) Jedes Pferd muss negative serologische Untersuchung auf ansteckende Blutanemie haben (Coggins test) - nicht älter als 6 MONATE vor dem Renntag
5.) Pferde, die vom Ausland kommen, müssen ofizielle Gesundheitsbescheningung haben (vom Amtstierarzt ausgegeben), sogennnanten TRACES Dokument (Muster 2009/156 AII Registrierte Equidae aus der Regeln der Europäischen Gemeinschaft).
Sollten die Pferde ohne Coggins Test kommen oder ohne TRACES-Bescheinigung kommen, dürfen wir als Veranstalter sogar keine Abladung der Pferde vom Transporter erlauben, und wir müssen die Pferde sofort und unmittelbar von der Rennbahn wegschicken, die Pferde werden dann mit Reugeld von den Rennen gestrichen. Diesen Massnahmen sind überhaupt nicht von uns abhängig, wir haben es schriftlich vom Staatsveterinärdienst gekriegt,  und wir sind verpflichtet, sich danach zu verhalten.
MVDr. Helena Pokorna
Tschechische Traberassoziation
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