Dopingangelegenheit „MILOW“

Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzeden Pietro Rizzi sowie die Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner Karl Tordy und Dr. Constanze Zach per 11.4.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Dr. Isabella Copar und Harald Tschürtz per 17.5.2016 nach Einspruch des Trainers Dieter Marz vom 19.4.2016 zu der Dopingangelegenheit „MILOW“ folgende

 

BESCHLÜSSE

 

gefasst:

  1. Das Pferd „MILOW“ wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 60 I. Prix Paul Viel – PMU Premium Race 1 – gelaufen in Wien-Krieau am 02.02.2016 (RP 1. Platz - € 1.990,--) disqualifiziert.

  2. Das Pferd „MILOW“ erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 17.03.2016 bis 17.04.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).

  3. Trainer D. Marz erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 21.03.2016 bis 27.03.2016 in allen UET- Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).

  4. Trainer D. Marz wird mit einer Geldstrafe von EUR 750,-- (siebenhundertfünfzig) bestraft aufgrund Nichtmeldung einer Änderung der Trainingsstandorte.

  5. Trainer D. Marz wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 06.06.2016 bis einschließlich 09.10.2016 im gesamten UET-Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 12.000,-- (zwölftausend) bestraft (1. Wiederholungsfall). Die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich wird ersucht – hier Auflagen betreffend einer weiteren Lizenzerteilung für Herrn Marz zu prüfen.

  6. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB trägt Herr H. Lenz.

  7. Die Auswertung der Kosten der B-Probe im Labortoire des Courses Hippiques zu Verrieres le Buisson / FR trägt Herr H. Lenz.

  8. Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr D. Marz.

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