Verlautbarung zur DOPINGANGELEGENHEIT „VRAI LORD“

Veröffentlicht: Montag, 28. Januar 2019 09:02
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Die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat durch die Mitglieder Karl Tordy (Vorsitz), Adolf Gokesch und Dr. Peter Truzla in ihrer Sitzung vom 23.01.2019, den fristgerecht, gemäß § 109 Abs. 1.ÖTR, eingebrachten Einspruch vom 31.12.2018 gegen die Beschlüsse des BTV vom 19.12.2018 DOPINGANGELEGENHEIT „VRAI LORD“ behandelt und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
 
Die Beschlüsse der Rennleitung des BTV vom 19.12.2018 werden vollinhaltlich aufgehoben und die Dopingangelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Beschlussfassung an die 1. Instanz (Rennleitung des BTV) zurück verwiesen.
 
Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich
Berufungskommission

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