Starten von zweijährigen Pferden ab dem Jahr 2019

Pferde dürfen zweijährig in einem Rennen nur dann starten, wenn bereits zu Trainingsbeginn durch eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen wird, dass das Pferd aus tierschutzrechtlicher Sicht zur Heranziehung zu Trainings- und Rennzwecken geeignet ist. Die Untersuchung ist zu dem Zeitpunkt durchzuführen, wo ein Traber mit dem Ziel, diesen 2-jährig zu qualifizieren und gegebenenfalls auch in einem Rennen zu starten, trainiert wird. Dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein entsprechender Befund anzuschließen, der nach folgenden Kriterien zu erstellen ist;
 
  • Klinische Untersuchung mit Schwerpunkt „Reifeentwicklungstand“ (z.B. körperliche Proportionen, … ) des Traberrennpferdes in Ruhe und auch nach Bewegung.
  • Röntgenaufnahmen vom Carpalgelenk (ap) mit den Wachstumsfugen vorne beiderseits (Wachstumsfugen müssen fürs Renntraining durchgebaut sein)
Diese Regelung gilt auch für den Start in einem Qualifikationsrennen.
 
Das Gutachten samt Beilagen ist spätestens bei der Nennung dem veranstaltenden Rennverein im Original vorzulegen.
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