ERFASSUNG ALLER RENNPFERDE IM VERBRAUCHERGESUNDHEITSSYSTEM (VIS) AB SOFORT VERPFLICHTEND!

Sehr geehrte Equidenhalter,

seit Juli 2022 müssen alle Pferde einem Betrieb (= Standort) fix zugeordnet sein.

Dafür ist es erforderlich, dass jedermann, der ein Pferd in seinem Stall oder auf seinem Grundstück hält (egal ob Landwirt, Trainer oder Privatperson) eine VIS Betriebsnummer beantragt.

Dies kann formlos auf der VIS Webseite https://vis.statistik.at erfolgen.

In weiterer Folge sind alle an diesem Standort gehaltenen Pferde unter Angabe der UELN Nummer (lt. Pferdepass) in diesem System zu registrieren.

Wenn ein Pferd diesen Standort für mehr als 30 Tage verlässt, muss eine entsprechende Änderungsmeldung erfolgen (Zugang oder Abgang).

Details dazu finden Sie im beiliegenden Informationsblatt.

Alle Besitzer und Trainer, die Pferde in ihrem eigenen Stall halten, werden aufgefordert, sich umgehend eine VIS Nummer zu besorgen.

Ohne VIS Nummer darf die Zentrale ab sofort keine Pferdepässe mehr neu ausstellen.

Ab Jänner 2023 wird die Registrierungs- und Meldepflicht auch von den lokalen Veterinärbehörden kontrolliert!

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