Verlängerung der Ausjährigkeit 2023

Auf Antrag des Clubs der Trabrennstallbesitzer- und Züchter hat die Leitung der Zentrale beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern:

  • 11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2012) sind bis 31.03.2023 startberechtigt
  • 15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2008) sind bis 31.03.2023 startberechtigt

 

Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2023 außer Kraft.

 

Wien 15. Dezember 2022

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