VERLAUTBARUNGEN DER ZENTRALE ZUM DOPINGFALL "CS FIRE"

Veröffentlicht: Freitag, 03. September 2010 07:31
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Die Rennleitung des WTV und die Berufungskommission der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich haben in der Dopingangelegenheit "CS FIRE" nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen folgende

BESCHLÜSSE


gefasst:

1.        Das Pferd "CS FIRE" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 371, 2. Vorlauf zum Coin Sportwetten Derby 2010 (Zuchtrennen f. 4-Jährige) gelaufen in Wien-Krieau am 06.06.2010 (1. Platz) disqualifiziert.

2.        Das Pferd "CS FIRE" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 13.07.2010 bis einschließlich 12.08.2010 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).

3.        Trainer F. Konlechner erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 19.07.2010 bis einschließlich 25.07.2010 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).

4.        Trainer F. Konlechner wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 30.08.2010  bis einschließlich 05.09.2010 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 2.000,-- (zweitausend) bestraft. Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn F. Konlechner bis 31.12.2011 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.

5.        Seitens des WTV wird Anzeige an die Disziplinarkommission der österr. Tierärztekammer erstattet betreffend den positiven Dopingbefund durch Verabreichung einer verbotenen Substanz durch Hr. Dr. Xaver Sterrer.

6.        Die Auswertung der Kosten der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB  + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr F. Konlechner.

7.        Das Pferd "CS FIRE“ wird darüber hinaus gemäß § 83 (16) ÖTR in folgendem Rennen disqualifiziert:
20.06.2010 – Krieau – Traber Derby – R. Nr. 407 (4. Platz)
Entsprechende Ehrengaben sind den Veranstaltern bzw. Organisatoren binnen 14 Tagen unaufgefordert zurückzustellen.

8.        Alle Geldstrafen und Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn-Verein zu bezahlen.

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