Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
Herzlich willkommen!
AKTUELLE MELDUNGEN
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Beschluss der Leitung der Zentrale vom 25.02.2025:
Der Beschluss vom 17.06.2003, wonach über ein Pferd, das dreimal wegen seiner Gangart disqualifiziert wurde, automatisch ein 13-tägiges Startverbot verhängt wird, tritt mit 1.3.2025 außer Kraft.
Es bleibt jedoch den Rennleitungen vorbehalten, im Einzelfall für einen bestimmten Zeitraum Startverbot zu verhängen, wenn das Pferd als nicht startfähig oder ungebärdig eingestuft wird. In diesem Fall muss das Pferd nach Ablauf der Frist in einem Probelauf vorgestellt werden.
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Dr. Peter Truzla ist neuer Präsident der UET
Am Samstag den 25. Jänner fand auf der Rennbahn Paris-Vincennes die Generalversammlung der UET statt, auf deren Agenda stand u.a. auch die Neuwahl des Präsidenten.
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Verlautbarung der Zentrale zum Peitschengebrauch
WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE LIZENZINHABER !! NEUE VORSCHRIFTEN FÜR DEN GEBRAUCH DER PEITSCHE AB 1.2.2025
Die Generalversammlung der UET (Europäische Traberunion) hat in ihrer Generalversammlung 2024 folgenden neuen Text im Internationalen Abkommen der Traberländer beschlossen:
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EURO FOREIGN EXCHANGE REFERENCE RATES 2025
Anbei die Umrechnungstabelle gültig für das Jahr 2025:
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Rennkalender 2025
Bei der letzten Leitungssitzung der Zentrale wurden die Renntermine Österreich für das Jahr 2025 koordiniert und bestätigt, siehe Kalender im Anhang.
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Neue Regelung Peitschengebrauch ab 1.2. 2025
Beschluss der Zentrale vom 11.12.2024
Neue Regelung Peitschengebrauch: Änderung § 81 Abs. 12 ÖTR (Text neu):

