Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
Herzlich willkommen!
AKTUELLE MELDUNGEN
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Marstall-Futter mit Koffein-Spuren
Die Marstall GmbH hat uns angehängtes Schreiben bezüglich Futterverunreinigungen mit Koffein zukommen lassen.
Die Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich fordert alle Besitzer, Züchter & Aktive, die Marstall Futter verwenden, auf das Schreiben zu lesen und Ihre Futterbestände dahingehend zu prüfen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Marstall GmbH.
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Ab 1.1.2022 Herpes Impfung verpflichtend in Österreich
Die Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in Ihrer Sitzung am 25.2.2021 beschlossen, dass ab dem 1.1.2022 eine Herpes Impfung genauso verpflichtend vorgeschrieben ist wie eine Influenza-Impfung. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgendes Impfschema:
- Impfung – Herpes
- Impfung – Herpes 21 bis 60 Tage nach der 1. Impfung
- Impfung – Herpes 120 bis 180 Tage nach der 2. Impfung
AUFFRISCHUNGSIMPFUNG: wie aktuell bei Influenza max. 12 Monate nach der 3. Impfung oder der vorherigen Auffrischungsimpfung (keine Zusatzfristen - Bsp. 1.4.20 letzte Impfung, Auffrischung spätestens 1.4.21).
Pferde ohne mindestens 2. Impfung der Grundimmunisierung sowohl Influenza als auch Herpes dürfen ab 1.1.2022 nicht an Rennen teilnehmen.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Herpes-Impfungen genauso an Renntagen kontrolliert, wie die Influenza Impfungen. Es wird aber vor dem Jahresbeginn noch die Möglichkeit geben dem Impfnachweis vorab in der Geschäftsstelle der Zentrale vorzuzeigen (Nähere Infos dazu werden noch im Laufe des Jahres verlautbart).
Die Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich empfiehlt wegen der zukünftigen Vorgaben in Österreich, wegen der Vorgaben in anderen UET Ländern und wegen des Gesundheitsaspekts noch im Laufe des Jahres 2021 mit den Herpes-Impfungen zu beginnen.
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Neues Impfschema Influenza Impfungen
Die Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in Ihrer Sitzung am 25.2.2021 beschlossen, das Impfschema für die Influenza Impfung der Empfehlung der UET anzupassen. Das neue Schema sieht folgende Impfungen vor:
1. Impfung – Influenza
2. Impfung – Influenza 21 bis 60 Tage nach der 1. Impfung
(bisher 21-92 Tage)
3. Impfung – Influenza 120 bis 180 Tage nach der 2. Impfung
(bisher 150-210 Tage)
AUFFRISCHUNGSIMPFUNG: wie aktuell max. 12 Monate nach der 3. Impfung oder der vorherigen Auffrischungsimpfung (keine Zusatzfristen - Bsp. 1.4.20 letzte Impfung, Auffrischung spätestens 1.4.21)
Die neue Grundimmunisierungsvorgaben gelten nur für Pferde die diese noch nicht haben oder diese erneut durchführen müssen!
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Neue Impfvorschriften in Deutschland und Frankreich
Seit dem 1.1.2021 gibt es in Deutschland und Frankreich ein neues Impfschema.
Nicht nur die Abstände der Impfungen der Grundimmunisierung haben sich verändert sondern auch eine Herpes Impfung ist nun vorgeschrieben.
Das neue Impfschema:
GRUNDIMMUNISIERUNG
- Impfung – Influenza und Herpes
- Impfung – Influenza und Herpes 21 bis 60 Tage nach der 1. Impfung (aktuell in Österreich 21-92 Tage)
- Impfung – Influenza und Herpes 120 bis 180 Tage nach der 2. Impfung (aktuell in Österreich 150-210 Tage)
WIEDERHOLUNGSIMPFUNG: wie aktuell in Österreich max. 12 Monate (vorzugsweise nach 6 Monate) sowohl für Influenza als auch für Herpes
Pferde ohne mindestens 2. Impfung der Grundimmunisierung sowohl für Influenza als auch Herpes dürfen an Rennen in Deutschland und Frankreich nicht teilnehmen.
Bitte achten Sie darauf wenn ein Start in diesen Ländern geplant ist!
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Verlautbarung: Regelung zu verpflichtenden Probeläufen ab 2021
Die Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich weist alle Besitzer und Trainer ausdrücklich darauf hin, dass ab 1.1.2021 die Verpflichtung zur Ablegung eines positiven Probelaufes für Pferde, die länger als sechs Monate nicht gestartet sind oder nach der dritten Disqualifikation wegen der Gangart Startverbot erhalten haben wieder in Kraft tritt. Möglichkeit für einen diesbezüglichen Probelauf gibt es dieses Jahr noch am 27.12.2020 in der Krieau.
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Vorübergende Verlängerung der Ausjährigkeit
Auf Antrag des Clubs der Trabrennstallbesitzer- und Züchter hat die Leitung der Zentrale angesichts der Einschränkungen im Rennbetrieb durch die Corona-Pandemie 2020 beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern:
11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2010) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2006) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2021 außer Kraft.
Dr. Peter Truzla
Vorsitzender

