Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
Herzlich willkommen!
AKTUELLE MELDUNGEN
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Trainer-Prüfung
Es freut uns mitteilen zu dürfen, daß Berufsfahrer Siegfried HAUER die Trainer-Prüfung am 8. Juni vor der Prüfungskommission erfolgreich bestanden hat. Wir wünschen viel Erfolg!
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Vorübergehende Verlängerung der Ausjährigkeit 2022
Auf Antrag des Clubs der Trabrennstallbesitzer- und Züchter hat die Leitung der Zentrale beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern:
11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2011) sind bis 31.03.2022 startberechtigt
15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2007) sind bis 31.03.2022 startberechtigt
Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2022 außer Kraft.
Dr. Peter Truzla
Vorsitzender
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WICHTIGER HINWEIS: Herpes - Impfschema
Für die Grundimmunisierung benötigt jedes Pferd 3 Herpes Impfungen – es gilt folgendes Impfschema (wie bei Influenza):
1. Impfung --- 2. Impfung nach 21 bis max. 60 Tagen (2 Monate) --- 3. Impfung nach 120 bis max. 180 Tagen (6 Monate)
1. Impfung --- 2. Impfung nach 21 bis max. 60 Tagen (2 Monate) --- 3. Impfung nach 120 bis max. 180 Tagen (6 Monate)
Danach ist eine Auffrischungs-Impfung nach 12 Monaten nötig.
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Verwendung Zuchtfonds der Zentrale 2021
Mit dem Zuchtfonds der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich werden nach Beschluss der Leitung der Zentrale vom 24.06.2021 folgende Punkte finanziert:
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2 Jährigen Serie 2021 – Jede A-Bahn erhält für die Abhaltung eines Rennen für österreichische 2 Jährige (kein Zuchtrennen) eine einmalige Förderung von 1.000 Euro.
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Die Züchter von Trotteur Francais-Pferden, die im österr. Filialgestütsbuch eingetragen sind, erhalten rückwirkend ab 1.1.2021 10 % Züchterprämie der in Österreich gewonnen Rennpreise auf A- u. B-Bahnen aus dem Zuchtfonds. Diese Prämien werden bei der Zentrale verbucht.
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Marstall-Futter mit Koffein-Spuren
Die Marstall GmbH hat uns angehängtes Schreiben bezüglich Futterverunreinigungen mit Koffein zukommen lassen.
Die Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich fordert alle Besitzer, Züchter & Aktive, die Marstall Futter verwenden, auf das Schreiben zu lesen und Ihre Futterbestände dahingehend zu prüfen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Marstall GmbH.
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Ab 1.1.2022 Herpes Impfung verpflichtend in Österreich
Die Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in Ihrer Sitzung am 25.2.2021 beschlossen, dass ab dem 1.1.2022 eine Herpes Impfung genauso verpflichtend vorgeschrieben ist wie eine Influenza-Impfung. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgendes Impfschema:
- Impfung – Herpes
- Impfung – Herpes 21 bis 60 Tage nach der 1. Impfung
- Impfung – Herpes 120 bis 180 Tage nach der 2. Impfung
AUFFRISCHUNGSIMPFUNG: wie aktuell bei Influenza max. 12 Monate nach der 3. Impfung oder der vorherigen Auffrischungsimpfung (keine Zusatzfristen - Bsp. 1.4.20 letzte Impfung, Auffrischung spätestens 1.4.21).
Pferde ohne mindestens 2. Impfung der Grundimmunisierung sowohl Influenza als auch Herpes dürfen ab 1.1.2022 nicht an Rennen teilnehmen.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Herpes-Impfungen genauso an Renntagen kontrolliert, wie die Influenza Impfungen. Es wird aber vor dem Jahresbeginn noch die Möglichkeit geben dem Impfnachweis vorab in der Geschäftsstelle der Zentrale vorzuzeigen (Nähere Infos dazu werden noch im Laufe des Jahres verlautbart).
Die Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich empfiehlt wegen der zukünftigen Vorgaben in Österreich, wegen der Vorgaben in anderen UET Ländern und wegen des Gesundheitsaspekts noch im Laufe des Jahres 2021 mit den Herpes-Impfungen zu beginnen.

