Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
Herzlich willkommen!
AKTUELLE MELDUNGEN
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Neue Impfvorschriften in Deutschland und Frankreich
Seit dem 1.1.2021 gibt es in Deutschland und Frankreich ein neues Impfschema.
Nicht nur die Abstände der Impfungen der Grundimmunisierung haben sich verändert sondern auch eine Herpes Impfung ist nun vorgeschrieben.
Das neue Impfschema:
GRUNDIMMUNISIERUNG
- Impfung – Influenza und Herpes
- Impfung – Influenza und Herpes 21 bis 60 Tage nach der 1. Impfung (aktuell in Österreich 21-92 Tage)
- Impfung – Influenza und Herpes 120 bis 180 Tage nach der 2. Impfung (aktuell in Österreich 150-210 Tage)
WIEDERHOLUNGSIMPFUNG: wie aktuell in Österreich max. 12 Monate (vorzugsweise nach 6 Monate) sowohl für Influenza als auch für Herpes
Pferde ohne mindestens 2. Impfung der Grundimmunisierung sowohl für Influenza als auch Herpes dürfen an Rennen in Deutschland und Frankreich nicht teilnehmen.
Bitte achten Sie darauf wenn ein Start in diesen Ländern geplant ist!
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Verlautbarung: Regelung zu verpflichtenden Probeläufen ab 2021
Die Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich weist alle Besitzer und Trainer ausdrücklich darauf hin, dass ab 1.1.2021 die Verpflichtung zur Ablegung eines positiven Probelaufes für Pferde, die länger als sechs Monate nicht gestartet sind oder nach der dritten Disqualifikation wegen der Gangart Startverbot erhalten haben wieder in Kraft tritt. Möglichkeit für einen diesbezüglichen Probelauf gibt es dieses Jahr noch am 27.12.2020 in der Krieau.
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Vorübergende Verlängerung der Ausjährigkeit
Auf Antrag des Clubs der Trabrennstallbesitzer- und Züchter hat die Leitung der Zentrale angesichts der Einschränkungen im Rennbetrieb durch die Corona-Pandemie 2020 beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern:
11-jährige Stuten (Geburtsjahrgang 2010) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2006) sind bis 31.03.2021 startberechtigt
Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2021 außer Kraft.
Dr. Peter Truzla
Vorsitzender
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Verlautbarung: Training und Regelung zu verpflichtenden Probeläufen
Aufgrund der neuen Verordnungen der Bundesregierung wird den Trabrennvereinen in Österreich die Öffnung ihrer Rennplätze zum Zweck des Trainings von nicht auf der Rennbahn stationierten Pferden ab 1.5.2020 gestattet.
Detaillierte Bedingungen dafür werden von den Rennvereinen selbst erlassen.
Die Abhaltung von Qualifikationsrennen und Probeläufen ist nicht gestattet.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ab sofort bis 31.12.2020 vom Erfordernis eines Probelaufes nach 6 Monaten Startpause bzw. nach dreimaliger Disqualifikation wegen der Gangart Abstand genommen wird. Die gilt nicht bei einem Startverbot wegen Ungebärdigkeit oder aufgrund tierärztlicher Anordnung. In diesen beiden Fällen ist ein erfolgreicher Probelauf zur Wiedererlangung der Startberechtigung weiterhin erforderlich.
Dr. Peter Truzla
Vorsitzender
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Beschlüsse der Leitung der Zentrale vom 5. März 2020
In Ihrer letzten Sitzung am 5. März 2020 hat die Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich, folgende Beschlüsse gefasst:
Neue Vorschriften für den Peitschengebrauch
Änderung - § 81 Abs. 12 ÖTR – neuer Text:
Die Länge der Peitsche darf im Reiten 90 cm und im Fahren 135 cm nicht überschreiten, der Schmiss darf 8 cm lange sein.
Am Start und während des gesamten Rennens muss die Peitsche in Fahrtrichtung und nicht seitlich oder nach hinten gehalten werden. Die Fahrer müssen jede Art von Brutalität vermeiden und jeden Peitschen-einsatz, der andere Gespanne beeinträchtigen kann, insbesondere durch Gebrauch der Peitsche von der Seite oder von hinten. Die Schläge dürfen nicht mit übermäßiger Heftigkeit erfolgen und der Arm des Fahrers darf dabei nicht über Schulterhöhe gehoben werden. Schläge auf den Sulky, die Radscheiben oder die Nummerntafel sind verboten. Auf den letzten 500 Metern des Rennens dürfen maximal 7 Schläge mit der Peitsche erfolgen, davon maximal 3 auf den letzten 200 Metern des Rennens. Reagiert das Pferd auf einen Peitscheneinsatz nicht (mehr), ist ein weiterer Einsatz der Peitsche verboten. Verboten ist auch das Boxen und Treten des Pferdes sowie eine übermäßige Unterstützung durch groben Einsatz der Gebisstrense.
Kunststoff-Kotflügel für Sulkys (gültig ab 01.06.2020)
Ergänzung - § 81 Abs. 14 ÖTR:
Bei schlechten Wetter- und/oder Bahnverhältnissen kann die Rennleitung für alle oder einzelne Rennen eines Renntages anordnen, dass alle Sulkys mit Kotflügeln aus splitterfreiem Kunststoff ausgestattet sein müssen. Dieser Anordnung ist ausnahmslos Folge zu leisten, widrigenfalls das entsprechende Gespann von der Rennleitung vom Start verwiesen wird.
Verantwortung bei positivem Dopingbefund
Änderung - § 83 Abs. 18 ÖTR – neuer Text:
Die laut Trainingsliste für das Pferd verantwortliche Person (Trainer, Besitzer etc.) hat dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Wirkstoffe in den Körper des Pferdes gelangen und keine verbotenen Methoden am Pferd angewendet werden. Kann ein Schuldiger nicht ermittelt werden, ist die verantwortliche Person strengstens zu bestrafen.
§ 83 Abs. 20 ÖTR – entfällt
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Deckhengstekörung 2020
Am 6. Dezember präsentierten sich am Trabrennplatz Krieau die möglichen neuen Deckhengste der Zuchtkommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich!
Folgende Hengste wurden für öffentliches Interesse angekört:
DREAMBOY AS, geb. 2013, österr. br. H. v. Igor Font - Jamellia Venus
Besitzer: Stall A+S 2003 – Gewinnsumme: 90.059 Euro – Rekord: 10,8
NEW GENERATION, geb. 2009, deutsch. br. H. v. Oscar Schindler Sl - Nuke it Linsay
Besitzer: Christian Gruber – Gewinnsumme: 75.509 Euro – Rekord: 12,6
STARK BI, geb. 2011, ital. br. H. v. Toss Out - No Reason Bi
Besitzer: Team Neuhof – Gewinnsumme: 140.381 Euro – Rekord: 12,0

