Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
Herzlich willkommen!
AKTUELLE MELDUNGEN
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Internationales Wochenende LeTrot 2019
Am 16.11. fand die Veranstaltung zur Ehrung der besten französisch gezogenen Traber, die im Ausland trainiert werden statt. Erstmals wurde die belgische Rennbahn in Mons (Bergen) für dieses Event ausgewählt. Im Rahmen eines Zucht-Round-Tables konnte Zentrale-Vorsitzender Dr. Peter Truzla mit Stolz von den diesjährigen vier in Österreich geborenen TF-Fohlen und vom ersten in Österreich stationierten TF-Deckhengst (Vrai Lord) berichten.
Den Titel des besten TF-Trabers in Österreich holte sich Dragon Darche aus dem Gestüt Nottingham. Dessen Besitzer, Manfred Strebel durfte dafür nicht nur eine schöne Trophäe in Empfang nehmen, sondern auch als Fahrer in einem speziellen Rennen an diesem Abend teilnehmen. Mit dem ihm anvertrauten Wallachen „Comme il Faut“ sicherte er sich, vom Startplatz 13 als großer Außenseiter ins Rennen gegangen, einen guten sechsten Platz unter 16 Teilnehmern.

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TRABER WELTMEISTERSCHAFT SCHWEDEN 2019
Von 23.-31. Mai 2019 findet wieder eine Weltmeisterschaft der Sulkyfahrer statt.
Schweden wird diese zusammen mit der Welttraberkonferenz 2019 rund um den Elitloppet organisieren.
Erstmals treten 12 Fahrer an, darunter 7 aus Europa. Österreich konnte sich bei der EM 2018 leider nicht für dieses Großereignis qualifizieren.
Die Rennserie umfasst 24 Rennen (darunter 4 Kaltblüterrennen) an 6 Renntagen:
Freitag, 24.05.: Stockholm Solvalla (3)
Samstag, 25.05.: Stockholm Solvalla (1)
Montag, 27.05.: Lindesberg (5)
Dienstag, 28.05.: Eskilstuna (5)
Mittwoch, 29.05.: Rättvik (5)
Freitag, 31.05.: Gävle (5)
Folgende Spitzenfahrer werden um den WM-Titel kämpfen:
Todd McCarthy (AUS)
Doug McNair (CND)
James McDonald (CND, Titelverteidiger)
Mika Forss (FIN)
Franck Nivard (FRA)
Michael Nimczyk (GER)
Rodney Gatt (MLT)
Rick Ebbinge (NED)
Matthew Williamson (NZL)
Eirik Hoitomt (NOR)
Ulf Ohlsson (SWE)
Yannik Gringras (USA)
Österreich wird durch Zentrale-Vorsitzenden Dr. Peter Truzla vertreten sein, der als Supervisor der UET den ordnungsgemäßen Ablauf der WM überwachen wird.
Weitere Informationen und aktuelle Punktestände:
Facebook: World Driving Championship 2019
Instagram: @wdc_2019
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Verlautbarung zur DOPINGANGELEGENHEIT „VRAI LORD“
Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie den weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Ferdinand Breinschmid nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 17.12.2018 sowie am 10.02.2019 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Karl Tordy und Adolf Gokesch nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 23.01.2019 sowie am 17.03.2019 nach Einsprüchen von Trainer Gerhard Mayr und Besitzern Serena Hamberg, beide vertreten von RA Mag. Bernard Österreich, vom 31.12.2018, sowie vom 18.02.2019 in den Dopingangelegenheit „VRAI LORD“ folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
- Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.
- Das Pferd "VRAI LORD" erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Startverbot von 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Fahrverbot von 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 83 (18) ÖTR mit Fahrverbot vom 02.01.2019 bis 24.01.2019 sowie von 18.02.2019 bis einschließlich 30.04.2019 sowie mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (viertausend) bestraft. Das verhängte Fahrverbot wird seitens der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich an die Union Europeenne du Trot (UET) gemeldet. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert, einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
- Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5205072 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Gerhard Mayr.
- Die Auswertung der Kosten der beantragten B-Probe in LCH zu FR – 91370 Verrieres, C 1340_1 (Nr. 5205072) trägt Herr Gerhard Mayr.
- Weiters wird das Pferd „VRAI LORD“ in folgenden Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 497 gelaufen am 06.10.2018 in Wels 3. Platz - € 180,-
Rennen Nr. 524 gelaufen am 14.10.2018 im Magna Racino 10. Platz - € 80,-
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Starten von zweijährigen Pferden ab dem Jahr 2019
Pferde dürfen zweijährig in einem Rennen nur dann starten, wenn bereits zu Trainingsbeginn durch eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen wird, dass das Pferd aus tierschutzrechtlicher Sicht zur Heranziehung zu Trainings- und Rennzwecken geeignet ist. Die Untersuchung ist zu dem Zeitpunkt durchzuführen, wo ein Traber mit dem Ziel, diesen 2-jährig zu qualifizieren und gegebenenfalls auch in einem Rennen zu starten, trainiert wird. Dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein entsprechender Befund anzuschließen, der nach folgenden Kriterien zu erstellen ist;
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Klinische Untersuchung mit Schwerpunkt „Reifeentwicklungstand“ (z.B. körperliche Proportionen, … ) des Traberrennpferdes in Ruhe und auch nach Bewegung.
- Röntgenaufnahmen vom Carpalgelenk (ap) mit den Wachstumsfugen vorne beiderseits (Wachstumsfugen müssen fürs Renntraining durchgebaut sein)
Diese Regelung gilt auch für den Start in einem Qualifikationsrennen.
Das Gutachten samt Beilagen ist spätestens bei der Nennung dem veranstaltenden Rennverein im Original vorzulegen.
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Innere Startplätze für dreijährige Pferde
In der Leistungssitzung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich vom 21.02.2019 wurde beschlossen, dass ab sofort nur mehr dreijährige österreichische Pferde die inneren Startplätze in Rennen erhalten. Damit gilt diese Regelung nicht mehr für ausländische dreijährige Pferde.
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Fahrverbot bei Dopingstrafen
Seit 2015 hat ein Einspruch gegen ein Fahrverbot keine aufschiebende Wirkung mehr, im selben Zug wurden aber klassische Zuchtrennen von Fahrverboten ausgenommen. Am 21.02.2019 wurde diese Regelung von der Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich nochmals überarbeitet. Die nicht aufschiebende Wirkung durch einen Einspruch bleibt bestehen, bei Fahrverbot aus Fahrstrafen bleibt auch die Ausnahme für klassische Zuchtrennen unverändert. Bei Fahrverboten aus Dopingfällen gibt es jedoch eine Änderung. Bei Fahrverbote aufgrund von Dopingangelegenheiten werden die klassischen Zuchtrennen nicht mehr ausgenommen. Fahrer mit Fahrverboten aus Dopingstrafen sind daher auch nicht in klassischen Zuchtrennen startberechtigt. Diese Regel gilt für positive Dopingproben ab 1. März 2019. Das bedeutet, dass diese Regelung auf bereits ausgesprochene Fahrverbote aus Dopingangelegenheiten oder laufende Verfahren keine Auswirkung hat und bei diesen noch die Ausnahme der klassischen Zuchtrennen gültig ist.

