Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
Herzlich willkommen!
AKTUELLE MELDUNGEN
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Beschlüsse der Leitung der Zentrale vom 5. März 2020
In Ihrer letzten Sitzung am 5. März 2020 hat die Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich, folgende Beschlüsse gefasst:
Neue Vorschriften für den Peitschengebrauch
Änderung - § 81 Abs. 12 ÖTR – neuer Text:
Die Länge der Peitsche darf im Reiten 90 cm und im Fahren 135 cm nicht überschreiten, der Schmiss darf 8 cm lange sein.
Am Start und während des gesamten Rennens muss die Peitsche in Fahrtrichtung und nicht seitlich oder nach hinten gehalten werden. Die Fahrer müssen jede Art von Brutalität vermeiden und jeden Peitschen-einsatz, der andere Gespanne beeinträchtigen kann, insbesondere durch Gebrauch der Peitsche von der Seite oder von hinten. Die Schläge dürfen nicht mit übermäßiger Heftigkeit erfolgen und der Arm des Fahrers darf dabei nicht über Schulterhöhe gehoben werden. Schläge auf den Sulky, die Radscheiben oder die Nummerntafel sind verboten. Auf den letzten 500 Metern des Rennens dürfen maximal 7 Schläge mit der Peitsche erfolgen, davon maximal 3 auf den letzten 200 Metern des Rennens. Reagiert das Pferd auf einen Peitscheneinsatz nicht (mehr), ist ein weiterer Einsatz der Peitsche verboten. Verboten ist auch das Boxen und Treten des Pferdes sowie eine übermäßige Unterstützung durch groben Einsatz der Gebisstrense.
Kunststoff-Kotflügel für Sulkys (gültig ab 01.06.2020)
Ergänzung - § 81 Abs. 14 ÖTR:
Bei schlechten Wetter- und/oder Bahnverhältnissen kann die Rennleitung für alle oder einzelne Rennen eines Renntages anordnen, dass alle Sulkys mit Kotflügeln aus splitterfreiem Kunststoff ausgestattet sein müssen. Dieser Anordnung ist ausnahmslos Folge zu leisten, widrigenfalls das entsprechende Gespann von der Rennleitung vom Start verwiesen wird.
Verantwortung bei positivem Dopingbefund
Änderung - § 83 Abs. 18 ÖTR – neuer Text:
Die laut Trainingsliste für das Pferd verantwortliche Person (Trainer, Besitzer etc.) hat dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Wirkstoffe in den Körper des Pferdes gelangen und keine verbotenen Methoden am Pferd angewendet werden. Kann ein Schuldiger nicht ermittelt werden, ist die verantwortliche Person strengstens zu bestrafen.
§ 83 Abs. 20 ÖTR – entfällt
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Deckhengstekörung 2020
Am 6. Dezember präsentierten sich am Trabrennplatz Krieau die möglichen neuen Deckhengste der Zuchtkommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich!
Folgende Hengste wurden für öffentliches Interesse angekört:
DREAMBOY AS, geb. 2013, österr. br. H. v. Igor Font - Jamellia Venus
Besitzer: Stall A+S 2003 – Gewinnsumme: 90.059 Euro – Rekord: 10,8
NEW GENERATION, geb. 2009, deutsch. br. H. v. Oscar Schindler Sl - Nuke it Linsay
Besitzer: Christian Gruber – Gewinnsumme: 75.509 Euro – Rekord: 12,6
STARK BI, geb. 2011, ital. br. H. v. Toss Out - No Reason Bi
Besitzer: Team Neuhof – Gewinnsumme: 140.381 Euro – Rekord: 12,0
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Internationales Wochenende LeTrot 2019
Am 16.11. fand die Veranstaltung zur Ehrung der besten französisch gezogenen Traber, die im Ausland trainiert werden statt. Erstmals wurde die belgische Rennbahn in Mons (Bergen) für dieses Event ausgewählt. Im Rahmen eines Zucht-Round-Tables konnte Zentrale-Vorsitzender Dr. Peter Truzla mit Stolz von den diesjährigen vier in Österreich geborenen TF-Fohlen und vom ersten in Österreich stationierten TF-Deckhengst (Vrai Lord) berichten.
Den Titel des besten TF-Trabers in Österreich holte sich Dragon Darche aus dem Gestüt Nottingham. Dessen Besitzer, Manfred Strebel durfte dafür nicht nur eine schöne Trophäe in Empfang nehmen, sondern auch als Fahrer in einem speziellen Rennen an diesem Abend teilnehmen. Mit dem ihm anvertrauten Wallachen „Comme il Faut“ sicherte er sich, vom Startplatz 13 als großer Außenseiter ins Rennen gegangen, einen guten sechsten Platz unter 16 Teilnehmern.

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TRABER WELTMEISTERSCHAFT SCHWEDEN 2019
Von 23.-31. Mai 2019 findet wieder eine Weltmeisterschaft der Sulkyfahrer statt.
Schweden wird diese zusammen mit der Welttraberkonferenz 2019 rund um den Elitloppet organisieren.
Erstmals treten 12 Fahrer an, darunter 7 aus Europa. Österreich konnte sich bei der EM 2018 leider nicht für dieses Großereignis qualifizieren.
Die Rennserie umfasst 24 Rennen (darunter 4 Kaltblüterrennen) an 6 Renntagen:
Freitag, 24.05.: Stockholm Solvalla (3)
Samstag, 25.05.: Stockholm Solvalla (1)
Montag, 27.05.: Lindesberg (5)
Dienstag, 28.05.: Eskilstuna (5)
Mittwoch, 29.05.: Rättvik (5)
Freitag, 31.05.: Gävle (5)
Folgende Spitzenfahrer werden um den WM-Titel kämpfen:
Todd McCarthy (AUS)
Doug McNair (CND)
James McDonald (CND, Titelverteidiger)
Mika Forss (FIN)
Franck Nivard (FRA)
Michael Nimczyk (GER)
Rodney Gatt (MLT)
Rick Ebbinge (NED)
Matthew Williamson (NZL)
Eirik Hoitomt (NOR)
Ulf Ohlsson (SWE)
Yannik Gringras (USA)
Österreich wird durch Zentrale-Vorsitzenden Dr. Peter Truzla vertreten sein, der als Supervisor der UET den ordnungsgemäßen Ablauf der WM überwachen wird.
Weitere Informationen und aktuelle Punktestände:
Facebook: World Driving Championship 2019
Instagram: @wdc_2019
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Verlautbarung zur DOPINGANGELEGENHEIT „VRAI LORD“
Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie den weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Ferdinand Breinschmid nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 17.12.2018 sowie am 10.02.2019 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Karl Tordy und Adolf Gokesch nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 23.01.2019 sowie am 17.03.2019 nach Einsprüchen von Trainer Gerhard Mayr und Besitzern Serena Hamberg, beide vertreten von RA Mag. Bernard Österreich, vom 31.12.2018, sowie vom 18.02.2019 in den Dopingangelegenheit „VRAI LORD“ folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
- Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.
- Das Pferd "VRAI LORD" erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Startverbot von 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Fahrverbot von 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 83 (18) ÖTR mit Fahrverbot vom 02.01.2019 bis 24.01.2019 sowie von 18.02.2019 bis einschließlich 30.04.2019 sowie mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (viertausend) bestraft. Das verhängte Fahrverbot wird seitens der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich an die Union Europeenne du Trot (UET) gemeldet. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert, einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
- Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5205072 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Gerhard Mayr.
- Die Auswertung der Kosten der beantragten B-Probe in LCH zu FR – 91370 Verrieres, C 1340_1 (Nr. 5205072) trägt Herr Gerhard Mayr.
- Weiters wird das Pferd „VRAI LORD“ in folgenden Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 497 gelaufen am 06.10.2018 in Wels 3. Platz - € 180,-
Rennen Nr. 524 gelaufen am 14.10.2018 im Magna Racino 10. Platz - € 80,-
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Starten von zweijährigen Pferden ab dem Jahr 2019
Pferde dürfen zweijährig in einem Rennen nur dann starten, wenn bereits zu Trainingsbeginn durch eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen wird, dass das Pferd aus tierschutzrechtlicher Sicht zur Heranziehung zu Trainings- und Rennzwecken geeignet ist. Die Untersuchung ist zu dem Zeitpunkt durchzuführen, wo ein Traber mit dem Ziel, diesen 2-jährig zu qualifizieren und gegebenenfalls auch in einem Rennen zu starten, trainiert wird. Dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein entsprechender Befund anzuschließen, der nach folgenden Kriterien zu erstellen ist;
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Klinische Untersuchung mit Schwerpunkt „Reifeentwicklungstand“ (z.B. körperliche Proportionen, … ) des Traberrennpferdes in Ruhe und auch nach Bewegung.
- Röntgenaufnahmen vom Carpalgelenk (ap) mit den Wachstumsfugen vorne beiderseits (Wachstumsfugen müssen fürs Renntraining durchgebaut sein)
Diese Regelung gilt auch für den Start in einem Qualifikationsrennen.
Das Gutachten samt Beilagen ist spätestens bei der Nennung dem veranstaltenden Rennverein im Original vorzulegen.

