Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
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AKTUELLE MELDUNGEN
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Verlautbarung zur DOPINGANGELEGENHEIT „VRAI LORD“
Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie den weiteren Mitglieder Christian Steinmeyer und Ferdinand Breinschmid nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 17.12.2018 sowie am 10.02.2019 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Karl Tordy und Adolf Gokesch nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 23.01.2019 sowie am 17.03.2019 nach Einsprüchen von Trainer Gerhard Mayr und Besitzern Serena Hamberg, beide vertreten von RA Mag. Bernard Österreich, vom 31.12.2018, sowie vom 18.02.2019 in den Dopingangelegenheit „VRAI LORD“ folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
- Das Pferd "VRAI LORD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 455, für Profis, Autostart 1609m – Prix Reims - gelaufen in Baden am 11.09.2018 (RP 1. Platz - € 2.080,--) disqualifiziert.
- Das Pferd "VRAI LORD" erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Startverbot von 19.11.2018 bis einschließlich 18.12.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 83 (18) ÖTR Fahrverbot von 26.11.2018 bis einschließlich 02.12.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 83 (18) ÖTR mit Fahrverbot vom 02.01.2019 bis 24.01.2019 sowie von 18.02.2019 bis einschließlich 30.04.2019 sowie mit einer Geldstrafe von EUR 4.000,-- (viertausend) bestraft. Das verhängte Fahrverbot wird seitens der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich an die Union Europeenne du Trot (UET) gemeldet. Weiters wird der Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2019 ausgedehnt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert, einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
- Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham-Newmarket Road (GB), Nr. 5205072 + die Verfahrenskosten des BTV trägt Herr Gerhard Mayr.
- Die Auswertung der Kosten der beantragten B-Probe in LCH zu FR – 91370 Verrieres, C 1340_1 (Nr. 5205072) trägt Herr Gerhard Mayr.
- Weiters wird das Pferd „VRAI LORD“ in folgenden Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 497 gelaufen am 06.10.2018 in Wels 3. Platz - € 180,-
Rennen Nr. 524 gelaufen am 14.10.2018 im Magna Racino 10. Platz - € 80,-
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Starten von zweijährigen Pferden ab dem Jahr 2019
Pferde dürfen zweijährig in einem Rennen nur dann starten, wenn bereits zu Trainingsbeginn durch eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen wird, dass das Pferd aus tierschutzrechtlicher Sicht zur Heranziehung zu Trainings- und Rennzwecken geeignet ist. Die Untersuchung ist zu dem Zeitpunkt durchzuführen, wo ein Traber mit dem Ziel, diesen 2-jährig zu qualifizieren und gegebenenfalls auch in einem Rennen zu starten, trainiert wird. Dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein entsprechender Befund anzuschließen, der nach folgenden Kriterien zu erstellen ist;
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Klinische Untersuchung mit Schwerpunkt „Reifeentwicklungstand“ (z.B. körperliche Proportionen, … ) des Traberrennpferdes in Ruhe und auch nach Bewegung.
- Röntgenaufnahmen vom Carpalgelenk (ap) mit den Wachstumsfugen vorne beiderseits (Wachstumsfugen müssen fürs Renntraining durchgebaut sein)
Diese Regelung gilt auch für den Start in einem Qualifikationsrennen.
Das Gutachten samt Beilagen ist spätestens bei der Nennung dem veranstaltenden Rennverein im Original vorzulegen.
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Innere Startplätze für dreijährige Pferde
In der Leistungssitzung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich vom 21.02.2019 wurde beschlossen, dass ab sofort nur mehr dreijährige österreichische Pferde die inneren Startplätze in Rennen erhalten. Damit gilt diese Regelung nicht mehr für ausländische dreijährige Pferde.
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Fahrverbot bei Dopingstrafen
Seit 2015 hat ein Einspruch gegen ein Fahrverbot keine aufschiebende Wirkung mehr, im selben Zug wurden aber klassische Zuchtrennen von Fahrverboten ausgenommen. Am 21.02.2019 wurde diese Regelung von der Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich nochmals überarbeitet. Die nicht aufschiebende Wirkung durch einen Einspruch bleibt bestehen, bei Fahrverbot aus Fahrstrafen bleibt auch die Ausnahme für klassische Zuchtrennen unverändert. Bei Fahrverboten aus Dopingfällen gibt es jedoch eine Änderung. Bei Fahrverbote aufgrund von Dopingangelegenheiten werden die klassischen Zuchtrennen nicht mehr ausgenommen. Fahrer mit Fahrverboten aus Dopingstrafen sind daher auch nicht in klassischen Zuchtrennen startberechtigt. Diese Regel gilt für positive Dopingproben ab 1. März 2019. Das bedeutet, dass diese Regelung auf bereits ausgesprochene Fahrverbote aus Dopingangelegenheiten oder laufende Verfahren keine Auswirkung hat und bei diesen noch die Ausnahme der klassischen Zuchtrennen gültig ist.
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VERLAUTBARUNG ZU DEN DOPINGFÄLLEN "OPAL VENUS" und "ZETA JONES VENUS"
Die Rennleitung des BTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie den weiteren Mitglieder Ferdinand Breinschmid und Dr. Isabella Copar nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 20.09.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Karl Tordy und Adolf Gokesch nach durchgeführten mündlichen Verhandlungen am 23.01.2019 nach Einsprüchen von Trainer Gregor Krenmayr vom 06.10.2018 in den Dopingangelegenheiten "OPAL VENUS" und „ZETA JONES VENUS“ folgende Beschlüsse gefasst
BESCHLÜSSE – OPAL VENUS
- Das Pferd "OPAL VENUS" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 338, 27. Traber St. Leger - gelaufen in Baden bei Wien am 15.07.2018 (RP 1. Platz - € 5.000,--) disqualifiziert.
- Das Pferd "OPAL VENUS" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 13.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gregor Krenmayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 24.09.2018 bis einschließlich 30.09.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gregor Krenmayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 08.10.2018 bis einschließlich 07.04.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 5.000,-- (fünftausend) bestraft. Aufgrund des Beschlusses in der Dopingangelegenheit vom 07.12.2016 (Muscle Mouse) wird eine Überprüfung an die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich im Bezug eines Lizenzentzugs gestellt.
- Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB und B-Probe LCH zu FR + Verfahrenkosten des BTV trägt Herr Gregor Krenmayr.
- Weiter wird das Pferd "OPAL VENUS" in folgendem Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 361 24.07.2018 Baden bei Wien RP 1. Platz - € 2.110,--
BESCHLÜSSE – ZETA JONES VENUS
- Das Pferd "ZETA JONES VENUS" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 347, Port of Rotterdam - Trophy - gelaufen in Baden bei Wien am 19.07.2018 (RP 1. Platz - € 1.960,--) disqualifiziert.
- Das Pferd "ZETA JONES VENUS" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 13.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gregor Krenmayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 01.10.2018 bis einschließlich 07.10.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer Gregor Krenmayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 08.04.2019 bis einschließlich 08.08.2019 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 5.000,-- (fünftausend) bestraft. Aufgrund des Beschlusses in der Dopingangelegenheit vom 07.12.2016 (Muscle Mouse) wird eine Überprüfung an die Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich im Bezug eines Lizenzentzugs gestellt.
- Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB und B-Probe LCH zu FR + Verfahrenkosten des BTV trägt Herr Gregor Krenmayr.
- Weiter wird das Pferd "ZETA JONES VENUS" in folgendem Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 375 29.07.2018 Baden bei Wien RP 4. Platz - € 500,--
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75. GENERALVERSAMMLUNG DER U.E.T. – NEUER VORSTAND EINSTIMMIG GEWÄHLT
Bei der 75. Generalversammlung der Europäischen Traberunion (U.E.T.) am 26.1.2019 in Paris wurde turnusmäßig ein neuer Vorstand einstimmig gewählt. Präsident Jean-Pierre Kratzer (CH) übergab nach einer achtjährigen Amtsperiode die Präsidentschaft an Marjanna Alaviuhkola (SWE), die damit die erste weibliche Präsidentin in der Geschichte der UET ist. Als Vizepräsidenten fungieren Achille Cassart (BEL) und Camiel Mellegers (NED). Auch Langzeit-Generalsekretär Jacques Chartier (FRA) legte sein Amt nach 30 Jahren in die Hände seines Landsmannes Guillaume Maupas und wurde von der Generalversammlung mit „standing ovations“ für sein Lebenswerk bedacht. Zentrale-Vorsitzender Dr. Peter Truzla fungiert weiterhin als Technischer Berater und Supervisor der UET.
Mit Finanzreserven von über 300.000 EUR ist die UET auch wirtschaftlich sehr gut aufgestellt und kann damit in den nächsten Jahren wichtige und dringende Projekte, wie eine einheitliche europäische Datenbank für Trabrennpferde in Angriff nehmen.
Neben einer Anpassung diverser Bestimmungen im Internationalen Abkommen der Traberländer wurden auch die Termine der Gruppe-Rennen und der UET-Championate bestätigt. Der European Breeding Day (mit dem UET Grand Prix) findet am 12. Oktober in Helsinki-Vermo statt und das Finale zum Trotting Masters am 7. September in Paris-Vincennes. Die Weltmeisterschaft der Profis wird vom 24. bis 31. Mai in Schweden ausgetragen und Spanien wird die Lehrlings-EM Ende Juni auf Mallorca veranstalten.
Beeindruckend auch wieder die Zahlen der Europäischen Statistik: 2018 wurden in rund 52.000 Rennen insgesamt 477 Millionen EUR an Preisgeldern ausgeschüttet, wobei rund 63.000 Pferde an den Start gebracht wurden.

