Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
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AKTUELLE MELDUNGEN
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VERLAUTBARUNG ZUM DOPINGFALL "TOSS DANCE AD"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayersowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlungen am 26.02.2018, 23.03.2018 sowie 02.04.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Isabella Copar sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 01.05.2018 nach Einspruch von Trainer Gerhard Mayr vom 20.04.2018 in der Dopingangelegenheit "TOSS DANCE AD" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "TOSS DANCE AD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 621, Prix Camille Abily (Amateurfahren) - gelaufen in Wien-Krieau am 18.12.2017 (RP 1. Platz - € 600,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "TOSS DANCE AD" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 20.02.2018 bis einschließlich 20.03.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 20.02.2018 bis einschließlich 26.02.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 23.04.2018 bis einschließlich 16.05.2018 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.500,-- (dreitausendfünfhundert) bestraft.
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Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2018 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB und B-Probe LCH zu FR + Verfahrenkosten (ausgenommen 23.3.18) des WTV trägt Herr Gerhard Mayr.
- Weiter wird das Pferd "TOSS DANCE AD" in folgendem Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 624 26.12.2017 St. Johann/T. RP 2. Platz - € 230,--
Rennen Nr. 627 26.12.2017 St. Johann/T. RP 7. Platz - € 0,--
Rennen Nr. 15 14.01.2018 Westendorf RP 5. Platz - € 70,--
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VERLAUTBARUNG ZUM DOPINGFALL "BOOGIE PAT"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 30.01.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 08.04.2018 nach Einspruch von Trainer Peter Schwarzlmüller vom 15.02.2018 in der Dopingangelegenheit "BOOGIE PAT" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "BOOGIE PAT" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 611, Prix Jean-Pierre Vidal - PMU Premium Race - gelaufen in Wien-Krieau am 10.12.2017 (RP 1. Platz - € 1.560,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "BOOGIE PAT" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.01.2018 bis einschließlich 17.02.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Peter Schwarzlmüller erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 29.01.2018 bis einschließlich 04.02.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Peter Schwarzlmüller wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 19.02.2018 bis einschließlich 11.03.2018 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 2.000,-- (zweitausend) bestraft, wovon EUR 1.500 unbedingt + EUR 500, deren Vollzug auf eine Probezeit von 12 Monaten bedingt nachgesehen wird.
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Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Peter Schwarzlmüller bis 30.09.2018 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr Peter Schwarzlmüller.
- Weiter wird das Pferd „BOOGIE PAT“ in folgendem Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 618 18.12.2017 Krieau RP 1. Platz - € 1.780,--
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ERFOLGREICHE KOOPERATION MIT PMU WEITER PROLONGIERT!
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TRABER WM IN CANADA – GERHARD MAYR STARTET FÜR ÖSTERREICH
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Verwendung der Gelder aus dem Zuchtfonds – 2017
Seit dem Jahr 2013 gehen Züchterprämien von nicht mehr aktiven Züchtern auf das Konto des Zuchtfonds der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich. Ab dem Jahr 2014 wurden aus diesen Geldern Qualifikationsprämien an Züchter in der Höhe von 50 Euro pro qualifizierten Pferd ausbezahlt. Seit 2015 wird auf jeder der drei A-Bahnen ein 2-jährigen Rennen aus diesem Fonds unterstützt.
Da es gelungen ist einige Züchter wieder zu reaktivieren und Pferde von nicht mehr aktiven Züchtern vermehrt aus dem Rennbetrieb ausscheiden, werden die Eingänge auf das Konto des Zuchtfonds von Jahr zu Jahr geringer.
Auf Basis dieser Entwicklung hat die Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich für 2017 beschlossen, auch weiterhin auf jeder der drei A-Bahnen ein 2-jährigen Rennen zu gleichen Konditionen wie in den Jahren zuvor zu unterstützen.
Qualifikationsprämien an Züchter können aber nicht mehr ausbezahlt werden, da diese Beträge nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden können.
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Dopingangelegenheit „VINICIO“
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 19.02.2017 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Adolf Gokesch nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 03.03.2017 nach Einspruch von Trainer Hubert Brandstätter vom 27.02.2017 in der Dopingangelegenheit "VINICIO" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "VINICIO" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 621, Prix Pont Saint-Michel – TTF - PMU Premium Race 7 - gelaufen in Wien-Krieau am 19.12.2016 (RP 1. Platz - € 1.930,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "VINICIO" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 15.02.2017 bis einschließlich 15.03.2017 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer H. Brandstätter erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 20.02.2017 bis einschließlich 27.02.2017 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer H. Brandstätter wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 28.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017 in Österreich und Fahrverbot vom 28.02.2017 bis einschließlich 13.03.2017 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 1.000,-- (tausend) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn H. Brandstätter bis 30.09.2017 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr H. Brandstätter.
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Die Auswertung der Kosten der B-Probe im Labor LCH zu Verrieres le Buisson / Frankreich trägt Herr Ch. Keil.
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Weiter wird das Pferd „VINICIO“ in folgenden Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 7 01.01.2017 Krieau € 460,--

