Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
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AKTUELLE MELDUNGEN
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EUROPAMEISTERSCHAFT DER BERUFSFAHRER 2018
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Verlautbarung: Schutzsperre bei Streichung mit tierärztlichem Attest
Wir bitten um Kenntnisnahme.
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VERLAUTBARUNG ZUM DOPINGFALL "TOSS DANCE AD"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayersowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlungen am 26.02.2018, 23.03.2018 sowie 02.04.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Isabella Copar sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 01.05.2018 nach Einspruch von Trainer Gerhard Mayr vom 20.04.2018 in der Dopingangelegenheit "TOSS DANCE AD" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "TOSS DANCE AD" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 621, Prix Camille Abily (Amateurfahren) - gelaufen in Wien-Krieau am 18.12.2017 (RP 1. Platz - € 600,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "TOSS DANCE AD" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 20.02.2018 bis einschließlich 20.03.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Gerhard Mayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 20.02.2018 bis einschließlich 26.02.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Gerhard Mayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 23.04.2018 bis einschließlich 16.05.2018 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.500,-- (dreitausendfünfhundert) bestraft.
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Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Gerhard Mayr bis 31.12.2018 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB und B-Probe LCH zu FR + Verfahrenkosten (ausgenommen 23.3.18) des WTV trägt Herr Gerhard Mayr.
- Weiter wird das Pferd "TOSS DANCE AD" in folgendem Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 624 26.12.2017 St. Johann/T. RP 2. Platz - € 230,--
Rennen Nr. 627 26.12.2017 St. Johann/T. RP 7. Platz - € 0,--
Rennen Nr. 15 14.01.2018 Westendorf RP 5. Platz - € 70,--
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VERLAUTBARUNG ZUM DOPINGFALL "BOOGIE PAT"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 30.01.2018 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 08.04.2018 nach Einspruch von Trainer Peter Schwarzlmüller vom 15.02.2018 in der Dopingangelegenheit "BOOGIE PAT" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "BOOGIE PAT" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 611, Prix Jean-Pierre Vidal - PMU Premium Race - gelaufen in Wien-Krieau am 10.12.2017 (RP 1. Platz - € 1.560,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "BOOGIE PAT" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.01.2018 bis einschließlich 17.02.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Peter Schwarzlmüller erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 29.01.2018 bis einschließlich 04.02.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Peter Schwarzlmüller wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 19.02.2018 bis einschließlich 11.03.2018 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 2.000,-- (zweitausend) bestraft, wovon EUR 1.500 unbedingt + EUR 500, deren Vollzug auf eine Probezeit von 12 Monaten bedingt nachgesehen wird.
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Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Peter Schwarzlmüller bis 30.09.2018 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr Peter Schwarzlmüller.
- Weiter wird das Pferd „BOOGIE PAT“ in folgendem Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 618 18.12.2017 Krieau RP 1. Platz - € 1.780,--
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ERFOLGREICHE KOOPERATION MIT PMU WEITER PROLONGIERT!
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