Zentrale für
Traber-Zucht und -Rennen
in Österreich
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AKTUELLE MELDUNGEN
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Verwendung der Gelder aus dem Zuchtfonds – 2017
Seit dem Jahr 2013 gehen Züchterprämien von nicht mehr aktiven Züchtern auf das Konto des Zuchtfonds der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich. Ab dem Jahr 2014 wurden aus diesen Geldern Qualifikationsprämien an Züchter in der Höhe von 50 Euro pro qualifizierten Pferd ausbezahlt. Seit 2015 wird auf jeder der drei A-Bahnen ein 2-jährigen Rennen aus diesem Fonds unterstützt.
Da es gelungen ist einige Züchter wieder zu reaktivieren und Pferde von nicht mehr aktiven Züchtern vermehrt aus dem Rennbetrieb ausscheiden, werden die Eingänge auf das Konto des Zuchtfonds von Jahr zu Jahr geringer.
Auf Basis dieser Entwicklung hat die Leitung der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich für 2017 beschlossen, auch weiterhin auf jeder der drei A-Bahnen ein 2-jährigen Rennen zu gleichen Konditionen wie in den Jahren zuvor zu unterstützen.
Qualifikationsprämien an Züchter können aber nicht mehr ausbezahlt werden, da diese Beträge nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden können.
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Dopingangelegenheit „VINICIO“
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 19.02.2017 und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und -Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch den Vorsitzenden Harald Tschürtz sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Adolf Gokesch nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 03.03.2017 nach Einspruch von Trainer Hubert Brandstätter vom 27.02.2017 in der Dopingangelegenheit "VINICIO" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "VINICIO" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 621, Prix Pont Saint-Michel – TTF - PMU Premium Race 7 - gelaufen in Wien-Krieau am 19.12.2016 (RP 1. Platz - € 1.930,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "VINICIO" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 15.02.2017 bis einschließlich 15.03.2017 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer H. Brandstätter erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 20.02.2017 bis einschließlich 27.02.2017 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer H. Brandstätter wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 28.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017 in Österreich und Fahrverbot vom 28.02.2017 bis einschließlich 13.03.2017 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 1.000,-- (tausend) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn H. Brandstätter bis 30.09.2017 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr H. Brandstätter.
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Die Auswertung der Kosten der B-Probe im Labor LCH zu Verrieres le Buisson / Frankreich trägt Herr Ch. Keil.
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Weiter wird das Pferd „VINICIO“ in folgenden Rennen disqualifiziert:
Rennen Nr. 7 01.01.2017 Krieau € 460,--
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Trainer- und Berufsfahrerprüfungen
Am 12. Dezember 2016 haben die Herren Christoph Fischer und Sascha Fischer erfolgreich ihre Trainer-Prüfung abgelegt. Herr Andreas Strobl hat am selben Tag erfolgreich seine Berufsfahrer-Prüfung absolviert.
Die Zentrale für Traber-Zucht und – Rennen in Österreich gratuliert Christoph Fischer, Sascha Fischer und Andreas Strobl sehr herzlich.
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Verkauf- und Verpachtkatalog französische Deckhengste
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Dopingangelegenheit "MUSCLE MOUSE"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy, sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner, und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 10.10.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Isabella Copar sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 23.11.2016 nach Einspruch des Trainers Gregor Krenmayr vom 24.10.2016 per 7.12.2016 in der Dopingangelegenheit "MUSCLE MOUSE" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "MUSCLE MOUSE" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 296 VIII. Österreichisches Traber Derby 2016 - gelaufen in Wien-Krieau am 19.06.2016 (RP 1. Platz - € 30.000,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "MUSCLE MOUSE" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 29.08.2016 bis 28.09.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer G. Krenmayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 29.08.2016 bis einschließlich 04.09.2016 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer G. Krenmayr wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 01.11.2016 bis einschließlich 28.02.2017 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 8.500,-- (achttausendfünfhundert) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn G. Krenmayr bis 31.12.2021 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC – Newmarket Road / Fordham (GB) trägt Herr G. Krenmayr.
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Die Auswertung der Kosten der B-Probe im Labortoire des Courses Hippiques zu Verrieres le Buisson / FR trägt die Besitzergemeinschaft BG Stall Wastlmaus.
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Die Verfahrenkosten des WTV trägt Herr G. Krenmayr.
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Weiter wird das Pferd „MUSCLE MOUSE“ im folgenden Rennen disqualifiziert.
Rennen Nr. 378 31.07.2016 Baden 1. Platz € 5.000,--
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Dopingangelegenheit "VERDICT DE CRENNES"
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer sowie den weiteren Mitglieder Andrea Pinner, und Dr. Constanze Zach nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 12.08.2016, und die Berufungskommission der Zentrale für Traber-Zucht und –Rennen in Österreich hat in 2. Instanz durch die Vorsitzende Dr. Isabella Copar sowie die weiteren Mitglieder Johann Scherber und Harald Tschürtz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 23.11.2016 nach Einspruch des Trainers Harald Sykora vom 25.10.2016 per 7.12.2016 in der Dopingangelegenheit "VERDICT DE CRENNES" folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
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Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 207, Tour Trotteur Francais – Preis von der Rustenschacherallee- gelaufen in Wien-Krieau am 8.5.2016 (RP 1. Platz - € 1.160,--) disqualifiziert.
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Das Pferd "VERDICT DE CRENNES" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 18.7.2016 bis einschließlich 17.8.2016 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer H. Sykora erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 25.72016 bis einschließlich 31.7.2016 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer H. Sykora wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 01.11.2016 bis einschließlich 15.11.2016 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 800,-- (ahcthundert) bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn H. Sykora bis 01.07.2017 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.
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Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Fordham (GB) trägt Herr Harald Sykora.
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Die Auswertung der Kosten der B-Probe LCH zu Verrieres (FR) trägt Herr Dr. Peter Truzla.
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Die Verfahrenskosten des WTV trägt Herr Harald Sykora
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Weiter wird das Pferd „VERDICT DE CRENNES in folgendem Rennen disqualifiziert.
Rennen Nr. 249 26.5.2016 Edelhof 6. Platz € 50,--

