ACHTUNG: Diese Westen müssen nicht nur einen Rückenschutz, sondern auch einen Schutz für Brust, Schlüsselbein, Steißbein und Nieren aufweisen.
Modelle, die nur einen Rückenschutz aufweisen (z.B. aus dem Ski- oder Motorradsport) sind nicht zugelassen!
Die Verpflichtung gilt auf allen Rennbahnen Österreichs (A-, B- und C-Bahnen) vom Beginn der Rennveranstaltung (1 Stunde vor dem Start des 1. Rennens) bis zum Ende des letzten Rennens.
Für ausländische Fahrer/Reiter gilt diese Bestimmung ebenfalls, mit einem Zusatz, wenn die Weste im Herkunftsland zugelassen ist, aber keinen Kennzeichnung gemäß EN 1621-2 besitzt, dürfen diese Fahrer/Reiter mit ihrer Weste ebenfalls starten, da diese Sicherheitsweste in ihrem Herkunftsland zugelassen ist.
Die Rennleitungen werden das Tragen der Sicherheitswesen genau kontrollieren und Fahrern/Reitern ohne Weste die Teilnahme am Rennen untersagen.
