Nachnennungen: ein Pferd, das ursprünglich genannt war und für das die danach fälligen Einsätze nicht bezahlt wurden, kann gegen die Zahlung einer Nachnenngebühr in der Höhe von 20.000 € wieder in das Rennen aufgenommen werden.

Die Einsätze sind mit Namensnennung des Pferdes und dem Zweck (U.E.T. GRAND PRIX 2025 bzw. U.E.T. GRAND PRIX 2026) zu entrichten an: Union Européenne du Trot (U.E.T.) 7, Rue d`Astorg 75008 Paris www.uet-trot.eu

Bankverbindung: SG Paris IDF ENT IBAN: FR76 3000 3035 2600 0500 0435 769 SWIFT BIC: SOGEFRPP