Aktuelles
Neue Regelung Peitschengebrauch ab 1.2. 2025
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Beschluss der Zentrale vom 11.12.2024
Neue Regelung Peitschengebrauch: Änderung § 81 Abs. 12 ÖTR (Text neu):
UET Grand Prix 2025 & 2026
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Information zu den nächsten Einsätzen:
- für den GROSSEN PREIS DER U.E.T. 2025 ist am 15.November 2024 der nächste Einsatz (2nd Confirmation) in der Höhe von 300.- € fällig. Nur mit der Zahlung bis zu diesem Termin durch den jeweiligen Besitzer wird die Nennung aufrecht erhalten.
- für den GROSSEN PREIS DER U.E.T. 2026 ist am 15.November 2024 der nächste Einsatz (1st Confirmation) in Höhe von 150.- € fällig. Nur mit der Zahlung bis zu diesem Termin durch den jeweiligen Besitzer wird die Nennung aufrecht erhalten.
Europameisterschaft der Lehrlingsfahrer 2024 - Informationen und Links
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Am 8. Dezember 2024 findet in Sizilien die Europameisterschaft der Lehrlingsfahrer 2024 statt.
Im Anhang das Teilnehmerfeld der 14 Kandidaten, erfreulicherweise wieder mit dem österreichischen Vertreter Jonas Steiner.
Wir wünschen Jonas Steiner recht viel Glück und Erfolg bei der EM!
Vorübergehende Erlassung der Einfuhrgebühren für Besitzer - Verlängerung bis 31. März 2024
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Die Aussetzung der Verrechnung von Einfuhrgebühren für Pferde, die vorübergehend zur Teilnahme an Rennen nach Österreich eingeführt werden, ist für den Zeitraum bis 31. März 2024 verlängert worden.. Der Grund für diese Maßnahme liegt in der anhaltend schwierigen Situation bei der Anzahl der Nennungen für Rennen (auch für PMU Premium Rennen) in ganz Österreich. Durch die geringe Starteranzahl wird sowohl die Qualität der Rennen selbst als auch das Interesse der Wettkunden an den Rennen und damit auch der Ertrag für die Rennveranstalter immer geringer. Es sollen auf diese Weise Besitzer aus den angrenzenden UET-Ländern vermehrt motiviert werden, ihre Pferde in Rennen in Österreich zu starten
EURO FOREIGN EXCHANGE REFERENCE RATES 2024
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Anbei die Umrechnungstabelle gültig für das Jahr 2024:
Beschluss der Zentrale vom 14.12. 2023 - Ausjährigkeit
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Startberechtigung von Pferden in Österreich (Altersgrenze):
Die Leitung der Zentrale hat in Interpretation des § 61 Abs. 8 und 10 ÖTR ab 1. Jänner 2024 folgende Vorgangsweise bindend festgelegt:
A- und B-Bahnen Hengste und Wallache 2 - 14 Jahre Stuten 2 - 12 Jahre
C-Bahnen (Schlittenrennen, Halmrennen) Keine Altersbegrenzung, außer wenn in der Ausschreibung vorgesehen
Die Startberechtigung lt. obiger Aufstellung gilt für Inländer und Ausländer und kann von jedem veranstaltenden Verein in der Ausschreibung für einzelne oder alle Rennen eingeschränkt werden
• Verlängerung der Ausjährigkeit für Hengste und Wallache für 2024:
Die Leitung der Zentrale hat in ihrer Sitzung vom 14. Dezember beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern: 15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2009) sind bis 31.03.2024 startberechtigt Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2024 außer Kraft.
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