BESCHLUSS

gefasst:

Der Einspruch wird abgewiesen und der Beschluss der Rennleitung des Wiener Trabrenn Vereines vom 09.10.2011 vollinhaltlich bestätigt.

Das im Punkt 4. des Beschlusses verhängte Fahrverbot wird wie folgt neu festgesetzt:

01.01.2012 bis 30.06.2012, wobei die Geltung des Fahrverbotes in allen UET-Ländern eingeschränkt von 01.01.2012 bis 11.03.2012 festgesetzt wird.