BESCHLUSS
gefasst:
Der Einspruch wird abgewiesen und der Beschluss der Rennleitung des Welser Trabrenn Vereines vom 28.10.2011 vollinhaltlich bestätigt.
Das im Punkt 3. des Beschlusses verhängte Fahrverbot wird wie folgt neu festgesetzt:
28.11.2011 bis 27.05.2012 in allen UET-Ländern.

