LIZENZEN 2011
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 15. Dezember 2010 10:56
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Alle Lizenzinhaber werden daher dringend ersucht, ihre Lizenzanträge rechtzeitig an die Zentrale zu senden bzw. den für die Lizenzerteilung fälligen Betrag rechtzeitig bei der Zentrale zur Einzahlung zu bringen.
Gemäß UET-Bestimmungen dürfen Fahr- und Reitlizenzen nur Personen erteilt werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Antragsformulare finden Sie zum Download auf unserer Hompage unter der Rubrik Formulare oder direkt in der Geschäftsstelle der Zentrale.