Verlautbarung in der Dopingangelegenheit "SAMMY DAVIS"
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- Veröffentlicht: Dienstag, 11. August 2015 08:50
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Die Rennleitung des Linzer Traberzucht und Rennvereins und des Welser Traberennvereins haben in der Dopingangelegenheit "SAMMY DAVIS" nach durchgeführten mündlichen Verhandlung folgende BESCHLÜSSE gefasst:
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Das Pferd "SAMMY DAVIS" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 282,Linz uz Gast in Wels - 3. Rennen gelaufen in Wels Rosenau am 07.06.2015 (1. Platz) disqualifiziert.
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Das Pferd "SAMMY DAVIS" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 24.07.2015 bis einschließlich 23.08.2015 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Trainer Mario Zanderigo erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 27.07.2015 bis einschließlich 02.08.2015 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
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Mitbesitzer Josef Grünmann (Verantwortlicher laut Trainingsliste vom 18.10.2012 - Pferd Sammy Davis - Standort: Wels) wird gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 1.000,-- (eintausend) bestraft. Außerdem wird Herr Josef Grünmann gemäß § 111ÖTR für den Zeitraum 24.7.2015 bis einschließlich 23.9.2015 vom Rennbetrieb ausgeschlossen. Die Zentrale wird aufgefordert, eine Ausdehnung auf alle Bahnen Österreichs und den UET-Raum auszusprechen.
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Die Kostender Auswertung der A-Probe im Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB + Verfahrenkosten des LTZRV trägt Herr Josef Grünmann.
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Alle Geldstrafen und Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Linzer Trabrennverein zu bezahlen. Ehrengaben zu diesem Rennen sind in der gleichen Frist zu retounieren
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Weiters wird das Pferd "SAMMY DAVIS“ in den Rennen Nr. 303 vom 20.6.2015 in Wels (1. Platz) und Rennen Nr. 329 vom 5.7.2015 in Baden (2. Platz) gemäß § 83 (16) ÖTR disqualifiziert.
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Weiters wird Herrn Josef Grünmann seine Funktion als Rennleitungsmitglied vom Linzer Trabrennverein und Welser Trabrennverein entzogen.