Beschluss der Zentrale vom 14.12. 2023 - Ausjährigkeit

Startberechtigung von Pferden in Österreich (Altersgrenze):

Die Leitung der Zentrale hat in Interpretation des § 61 Abs. 8 und 10 ÖTR ab 1. Jänner 2024 folgende Vorgangsweise bindend festgelegt:

A- und B-Bahnen Hengste und Wallache 2 - 14 Jahre Stuten 2 - 12 Jahre

C-Bahnen (Schlittenrennen, Halmrennen) Keine Altersbegrenzung, außer wenn in der Ausschreibung vorgesehen

Die Startberechtigung lt. obiger Aufstellung gilt für Inländer und Ausländer und kann von jedem veranstaltenden Verein in der Ausschreibung für einzelne oder alle Rennen eingeschränkt werden

 

 

• Verlängerung der Ausjährigkeit für Hengste und Wallache für 2024:

Die Leitung der Zentrale hat in ihrer Sitzung vom 14. Dezember beschlossen, die Altersgrenze für Startpferde (§ 61 Abs. 8 und 10 ÖTR) vorübergehend wie folgt zu ändern: 15-jährige Hengste und Wallache (Geburtsjahrgang 2009) sind bis 31.03.2024 startberechtigt Diese Änderung gilt für alle Bahnen in Österreich und tritt mit 31.03.2024 außer Kraft.

Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Homepage erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen