Neue Regelung Peitschengebrauch ab 1.2. 2025
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- Veröffentlicht: Freitag, 13. Dezember 2024 08:57
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Beschluss der Zentrale vom 11.12.2024
Neue Regelung Peitschengebrauch: Änderung § 81 Abs. 12 ÖTR (Text neu):
- Die Länge der Peitsche darf im Reiten 70 cm und im Fahren 140 cm (inklusive Schmiss) lang sein.
- Am Start und während des gesamten Rennens muss die Peitsche in Fahrtrichtung oder nach unten oder seitlich nach unten, aber nicht seitlich nach außen oder nach hinten gehalten werden.
- Die Peitsche darf hauptsächlich dafür verwendet werden, dem Pferd ein Signal zu geben, speziell dann, wenn die Sicherheit von Mensch oder Tier gefährdet ist. Wenn der Fahrer die Peitsche verwendet, ist nur eine Bewegung des Handgelenks gestattet. Es darf keinesfalls Energie durch Bewegung der Schulter oder des Armes generiert werden. Reagiert das Pferd auf einen Peitscheneinsatz nicht (mehr), ist ein weiterer Einsatz der Peitsche verboten.
Generell ist es einem Fahrer verboten: - das Pferd mit den Füßen oder den Händen zu berühren (Boxen, Treten) - die Zügel so zu verwenden, dass die Gebisstrense in einer groben Art und Weise im oder durch das Maul des Pferdes bewegt wird - die Zügel unter den Schweif des Pferdes zu führen, um dadurch das Pferd anzutreiben - sich in einer Art und Weise zu verhalten, die als gegen das Tierwohl gerichtet eingestuft werden kann - die Peitsche in einer anderen Art und Weise zu halten oder zu verwenden als in diesem Paragrafen vorgeschrieben ist
Diese Bestimmung tritt mit 1.2.2025 in Kraft.