Beschluss der Leitung der Zentrale vom 25.02.2025:

Der Beschluss vom 17.06.2003, wonach über ein Pferd, das dreimal wegen seiner Gangart disqualifiziert wurde, automatisch ein 13-tägiges Startverbot verhängt wird, tritt mit 1.3.2025 außer Kraft.

Es bleibt jedoch den Rennleitungen vorbehalten, im Einzelfall für einen bestimmten Zeitraum Startverbot zu verhängen, wenn das Pferd als nicht startfähig oder ungebärdig eingestuft wird. In diesem Fall muss das Pferd nach Ablauf der Frist in einem Probelauf vorgestellt werden.

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